CDU diskutiert Teilhabegesetz mit Fachpublikum

02.11.2016
Pressemitteilung

Im Rahmen einer Fachtagung zu "Teilhabe und Inklusion" sieht der Beauftragte der CDU/CSU - Bundestagsfraktion für Menschen mit Behinderung, Uwe Schummer, MdB, die parlamentarischen Beratungen zum neuen Bundesteilhabegesetz (BTHG) auf einem guten Weg. Vor gut 50 interessierten Vertretern von Flensburger Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und mit der Materie befassten Verbänden und Institutionen sowie der Flensburger CDU betrachtet der Experte aus Viersen es als wichtigen Erfolg, dass die besondere Situation für pflegebedürftige behinderte Menschen allein schon durch die Diskussionen um das Gesetz aus dem gesellschaftlichen Schatten in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt sei und dort nunmehr breit diskutiert werde.

Der Experte für Teilhabe und Inklusion war auf Einladung des CDU-Vorsitzenden Arne Rüstemeier nach Flensburg gekommen. Dem Geschäftsführer der Mürwiker Werkstätten, Günter Fenner, dankte Rüstemeier für die freundliche Unterstützung der Veranstaltung.

Inhaltlich ging Schummer auf den Gesetzentwurf zum Teilhabegesetz ein. Mit zusätzlich 700 Mio. Euro werde dieser für eine spürbare Verbesserung der Einkommens- und Vermögensstrukturen der Betroffenen sorgen und mit einer Sonderförderung für die ca. 850 Integrationsfirmen einen Minderproduktivitätsausgleich in Form von Lohnkostenzuschuss bewirken, der letztendlich allen Menschen mit Behinderung zu Gute komme. Zudem sollen die Länder insgesamt um 5 Mrd. Euro entlastet werden. Damit verbunden ist die Erwartung Schummers, dass davon ca. 10 % bei den Kommunen, den Eingliederungsträgern und den Menschen mit Behinderung ankommen.

Deren Bewohner-, Werkstatt- und Elternvertreter bewerteten den Gesetzentwurf in der Diskussion zunächst weniger euphorisch. Insbesondere befürchten sie beim Vorrang der Pflege gegenüber der Eingliederungshilfe, dass Menschen mit Behinderung in die Seniorenpflege abgeschoben werden könnten. Eine solche "Vorfahrtsregelung" für die Pflege wird es nach Einschätzung des CDU Bundestagsabgeordneten wohl auch geben, zugleich werde es aber Altersbeschränkungen für den Einzug in für Senioren konzipierte Pflegeangebote geben müssen.

Schummer: „Nach mehr als 15 Jahren sollen höhere Freigrenzen beim Einkommen und Vermögen für Arbeitnehmer mit Behinderungen gelten: Bis 30 000 Euro wird das Erwerbseinkommen künftig freigestellt. Statt einem Barvermögen von heute 2.600 steigt dieses künftig auf zunächst 25.000 Euro und ab 2020 auf 50 000 Euro. Für die Union ist besonders wichtig, dass die Einkommen der Lebenspartner nicht länger für die Finanzierung der Eingliederungshilfe herangezogen werden. Damit wird das faktische Heiratsverbot endlich aufgehoben.“

Schummer betont, Ziel des Gesetzes sei, dass nach der neuen Fassung niemand schlechter gestellt sein soll als nach der alten. Zwar erwarte er das Inkrafttreten der ersten Stufe des neuen BTHG spätestens zum 1. Juli 2017, doch das künftige Gesetz sei als ein Prozess zu verstehen, der Türen aufstoße, dessen Räume aber über die Jahre hinweg erst noch gefüllt werden müssen. Umso wichtiger, so sein abschließender Appell an das Auditorium, seien zeitnahe Eingaben seitens der Basis und der Betroffenen bzw. ihrer Vertreter an ihn. Arne Rüstemeier und Flensburgs Bundestagsabgeordnete Sabine Sütterlin-Waack boten an, konkrete Vorschläge und Anregungen auch weiterzureichen. Diese könnten in die nach der Bundestagswahl 2017 zu erwartenden Koalitionsverhandlungen für die nächste Wahlperiode einfließen.