Teilerfolg: Traditionsschiffer bekommen doch Mitspracherecht

30.06.2017
Pressemitteilung

Die Sicherheitsrichtlinie für die Traditionsschifffahrt, die das Bundesverkehrsministerium ausgearbeitet hat, wird erst zum Januar 2018 in Kraft gesetzt. Bei den Flensburger Traditionsseglern und dem Trägerverein des Salondampfers Alexandra kam die Richtlinie überhaupt nicht gut an. Mit Sabine Sütterlin-Waack und Arne Rüstemeier hatte sich auch die Flensburger Politik dafür eingesetzt, den Traditionsschiffern noch einmal Gehör zu schenken.

Die Richtlinie werde jetzt noch einmal auf die Auswirkungen hin überprüft, heißt es von Staatssekretär Enak Ferlemann. An dem Ziel der Einführung einer Sicherheitsrichtlinie hält das Ministerium aber fest, denn Ziel sei, die Zukunft der Traditionsschifffahrt bei einem hohen Maß an Sicherheit für Besatzung und Passagiere langfristig zu sichern. Bis zum Inkrafttreten wird das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gemeinsam mit der Interessenvertretung der Traditionsschiffsbetreiber eine Förderrichtlinie zur Förderung der Traditionsschifffahrt erarbeiten. Diese soll notwendige Umbauten finanziell unterstützen.

Es wird auch weiter an einem Konzept zur Einrichtung einer Ombudsstelle gearbeitet. Das BMVI wird die Stelle eines Ombudsmannes schaffen. Diese Person kümmert sich zukünftig um die Schlichtung strittiger Punkte in der Anwendung von Ausnahmeregelungen zur Verordnung.

Arne Rüstemeier: „Das verschafft den meist ehrenamtlichen Betreibern der Traditionsschiffe etwas Luft und mildert hoffentlich die Lasten, die durch erwarteten echten Sicherheitszuwachs ausgelöst werden. Ich wünsche mir aber auch, dass die Anforderungen an das Personal ebenfalls auf den Prüfstand kommen, und auch hier klare Ausnahmen festgeschrieben werden.“