Wer mich wählen kann.

Ich kandidiere zur Landtagswahl am 7. Mai 2017 im Wahlkreis 3 - der Wahlkreis umfasst exakt die Stadt Flensburg.

 

Wahlkreis: Flensburg

Wahlberechtigt sind übrigens alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag

  • das 16.Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens sechs Wochen in Schleswig-Holstein eine Wohnung haben oder sich in Schleswig-Holstein sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Landes haben sowie
  • nicht nach § 7 des Landeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.