Die Mitglieder der CDU-Ratsfraktion Neumünster haben den Prozess um einen möglichen Ankauf des Klinikums Bad Bramstedt (KBB) intensiv und konstruktiv begleitet. In der gestrigen Ratsversammlung stand zur Abstimmung, ob die Stadt Neumünster als Eigentümerin des Friedrich-Ebert-Krankenhauses (FEK) anders als noch im Dezember beschlossen in ein finanzielles Risiko einsteigen soll.
Dazu sagte CDU-Fraktionsvorsitzender Arne Rüstemeier:
„Wir stehen zu unserem kommunalen Krankenhaus in Neumünster. Den in den vergangenen zwei Jahren ausgearbeiteten Chancen, die ein Ankauf des KBB bedeutet hätte, stehen nun innerhalb weniger Monate erhöhte Risiken entgegen, die zu einer Neubewertung führen müssen. Insbesondere das von Bundesgesundheitsminister Lauterbach verursachte Chaos in der deutschen Kliniklandschaft zerschießt uns in Neumünster alle Handlungsspielräume. Das beginnt bei der nicht auskömmlichen Finanzierung der Leistungen des FEK und endet bei seiner klaren Aufforderung, Fachkliniken wie das KBB aus der medizinischen Landkarte zu tilgen.
Der Gesetzentwurf zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) liegt seit Mitte Mai vor. Ihn zu ignorieren wäre fahrlässig und würde die Zahlungsfähigkeit unseres FEK gefährden. Das können wir auf keinen Fall zulassen. Wir tragen Verantwortung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für die medizinische Versorgung in unserer Stadt. Ich habe deshalb dafür geworben, ein städtisches Engagement zu unterlassen. Ein mögliches Ende des KBB verantwortet Herr Lauterbach vollständig.“
Das KHVVG sieht Mindestanforderungen an die Struktur- und Prozessqualität der Krankenhausbehandlung vor. Für jede Leistungsgruppe sind Qualitätskriterien festgelegt. Für den Bereich der Orthopädie (z.B. Endoprothetik Knie und Hüfte) wird die Leistungsgruppe Intensivmedizin gefordert. Ergänzend dazu müssen die Leistungsgruppen Allgemeine Chirurgie und Innere Medizin vorgehalten werden, letztere auch durch Kooperation.
Alle diese Bereiche sind am Standort Bad Bramstedt derzeit nicht vorhanden und müssten neu aufgebaut werden, um die Orthopädie dort zu halten. Einerseits ist dafür die Finanzierung unklar und andererseits dürfte hier auch das Personal nur schwer zu gewinnen sein. Sollten dafür keine Regelungen gefunden werden, ist der Standort massiv gefährdet.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass es vor Verabschiedung des Gesetzes noch zu viele Unsicherheiten für die Entwicklung des Standortes Bad Bramstedt gibt. Eine Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt ist mit großen Risiken verbunden. Auch für den Standort Neumünster ist mit erheblichem Anpassungsbedarf aufgrund des KHVVG zu rechnen. Darauf sollte man sich konzentrieren, auch wenn die Möglichkeit besteht, dass sich ein Wettbewerber in Bad Bramstedt engagiert, der alle genannten Risiken zu tragen haben wird.
Die Stadt Neumünster war gefragt, für die finanziellen Risiken zu bürgen. Ebenfalls vor dem Hintergrund des Lauterbach-Gesetzentwurfs wird mit einer Finanzierbarkeit anstehender Investitionen beim FEK erst 2029 gerechnet. Bis dahin werden Liquiditätsengpässe direkte Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Neumünster als Eigentümerin des FEK haben, die im Rahmen eines ebenfalls heute beschlossenen Betrauungsakts für diese Liquidität einsteht.
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