Karte: © OpenStreetMap
Das aktualisierte Straßenverkehrsgesetz und die dazu beschlossene Straßenverkehrsordnung sehen mehr Freiheiten für Kommunen vor. Vor diesem Hintergrund hat sich die CDU-Ratsfraktion mit den Konsequenzen für Neumünster auseinandergesetzt:
Leitlinien der CDU-Ratsfraktion für die Anwendung des aktualisierten Straßenverkehrsgesetzes
- Die CDU-Fraktion spricht sich gegen ein stadtweites Tempo 30 aus und plädiert grundsätzlich für die Beibehaltung des Status Quo
- Eine maßvolle Anpassung auf ein partielles Tempo 30 ist im Umfeld von KiTas, Schulen, Seniorenheimen, Spielplätzen und an hochfrequentierten Schulwegen sinnvoll (bspw. Einfahrt zur Kita Andreaskirche in der Wilhelminenstraße), sofern nicht bereits umgesetzt (bspw. Umfeld Wohnpark Tannhof)
- Mindestens die Ein- und Auspendeltrassen sowie der Ring bleiben bei (mindestens) Tempo 50. Konkret betrifft das die unter nachfolgender Karte eingetragenen Straßen
- Andere Straßen im Stadtgebiet können auf Antrag des zuständigen Stadtteilbeirats unter Einbeziehung des sachkundigen Rats der Verkehrsaufsicht für eine Veränderung vorgeschlagen werden
Für Rückfragen: ratsfraktion [at] cdu-nms.de
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